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Medizin Zweitstudium Chancen – Wie du mit einem abgeschlossenen Studium doch noch Medizin studieren kannst

Medizin Zweitstudium Chancen 2026 – Punktesystem, 3-%-Quote und Bewerbung erklärt
Medizin als Zweitstudium: bundesweit nur 3 % der Plätze, max. 15 Punkte – so funktioniert das Bewerbungsverfahren über hochschulstart.
Medizinstudium 15 Min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zweitstudium Medizin ist möglich, wenn du bereits einen Hochschulabschluss aus Deutschland hast (z. B. Bachelor, Master, Staatsexamen).
  • Die Zulassung erfolgt über ein Punktesystem – maßgeblich sind Abschlussnote und eine überzeugende Begründung (z. B. wissenschaftliche oder zwingend berufliche Gründe).
  • Nur ca. 3 % der Medizin-Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber:innen reserviert – die Konkurrenz ist entsprechend hoch.
  • Die Bewerbung läuft zentral über hochschulstart.de und erfordert u. a. ein begründetes Antragsschreiben, Nachweise und ggf. ein Gutachten.
  • Mit einer klaren Strategie, überzeugender Motivation und vollständigen Unterlagen steigen die Chancen auf einen Studienplatz – auch ohne NC oder Wartezeit.

Für wen dieser Artikel ist: Du hast bereits einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen, Magister) oder stehst kurz vor dem Abschluss deines ersten Studiums – und überlegst, jetzt zusätzlich Medizin zu studieren. Genau dann ist die Zweitstudienquote dein Weg, und genau für diese Situation ist dieser Leitfaden geschrieben: Punktesystem, Begründungskategorien, Bewerbungsverfahren über hochschulstart, realistische Chancen, Alternativen.

Nicht der richtige Artikel für dich, wenn: du noch Abiturient:in oder Studienanfänger:in bist und gerade überlegst, zuerst irgendwas anderes zu studieren, um dich später über das Zweitstudium in Medizin zu „retten". Das ist fast immer der schwerere Weg (siehe Hinweis weiter unten). Für die reguläre Erstbewerbung lies stattdessen unseren Bewerbung Medizinstudium 2026/27 Leitfaden.

Was ist ein Zweitstudium und für wen kommt es infrage?

Nach deutschem Hochschulrecht gilt es als weiteres Studium, wenn du bereits einen ersten Hochschulabschluss erworben hast und dich erneut für einen grundständigen Studiengang wie Medizin einschreibst.

Dabei ist es egal, ob dein erster Studienabschluss ein Bachelor, ein Staatsexamen, ein Magister oder ein anderes abgeschlossenes Hochschulstudium war – sobald du diesen Abschluss in der Tasche hast, fällst du bei einem neuen Studiengang automatisch in die Kategorie Zweitstudienbewerber:in.

Wichtig: Das gilt nur für Abschlüsse an staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. Ein im Ausland erworbener Hochschulabschluss – auch innerhalb der Europäischen Union – führt nicht automatisch zur Einstufung als Zweitstudium in Deutschland. Ebenso zählt ein abgebrochenes Studium nicht – in diesem Fall bewirbst du ganz normal als Erststudienbewerber:in.

Typische Zweitstudienbewerber:innen sind zum Beispiel:

  • Absolvent:innen eines naturwissenschaftlichen oder geisteswissenschaftlichen Studiengangs,
  • Personen mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium,
  • oder Menschen, die sich beruflich komplett neu orientieren wollen – oft mit starkem medizinischem Bezug. In vielen Fällen erfolgt der Wunsch, ein medizinisches Studium aufzunehmen, erst nach einigen Jahren Berufserfahrung.

Im Zulassungsverfahren gelten für dich besondere Bedingungen, denn du konkurrierst nicht mit klassischen Abiturienten, sondern mit einer kleinen, stark regulierten Gruppe anderer Zweitstudienbewerber.

Medizin als Zweitstudium – Warum überhaupt?

Die Gründe für ein Zweitstudium in Humanmedizin oder Zahnmedizin sind so vielfältig wie individuell – und genau das ist auch wichtig, denn deine Motivation ist zentraler Bestandteil deiner Bewerbung.

Viele entscheiden sich für ein weiteres Studium in Medizin, weil sie:

  • sich nach einem anderen Erststudium stärker dem medizinischen Bereich zugehörig fühlen,
  • im Beruf feststellen, dass medizinisches Wissen notwendig oder sinnvoll wäre,
  • wissenschaftlich an der Schnittstelle von Medizin und einem anderen Fach forschen wollen,
  • oder weil sie ein neues Berufsfeld anstreben – z. B. vom Lehramt in die ärztliche Tätigkeit wechseln möchten. In solchen Fällen hilft oft ein präziser Plan und gut dokumentierte Unterlagen, um die Beweggründe überzeugend zu untermauern.

Typische Beweggründe:

  • Ein:e Biolog:in will nach der Promotion klinisch arbeiten.
  • Eine Lehrkraft für Chemie/Physik will sich zur Ärztin umschulen lassen.
  • Eine Pflegekraft mit Studium will Arzt oder Ärztin werden.
  • Jemand mit geisteswissenschaftlichem Studium entdeckt erst spät die Leidenschaft für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen.

Zulassungsvoraussetzungen für das Zweitstudium Medizin

Wichtig vorab: Ein Medizin-Studienplatz über die Zweitstudienquote ist deutlich schwerer zu bekommen als über die regulären Erstbewerber-Quoten (Abiturbestenquote, Zusätzliche Eignungsquote, Auswahlverfahren der Hochschulen). Der Grund: Es stehen bundesweit nur rund 3 % der Plätze zur Verfügung, während Erstbewerber:innen sich auf 97 % verteilen. Wenn du noch keinen Hochschulabschluss hast und Medizin studieren möchtest, ist es fast immer der bessere Weg, dich direkt als Erstbewerber:in zu bewerben (mit Abi + ggf. TMS und Auswahlverfahren) – statt zuerst ein anderes Studium abzuschließen und später über die enge Zweitstudienquote einzusteigen. Das Zweitstudium ist primär für Menschen sinnvoll, die ihren Erstabschluss bereits in der Tasche haben und nun einen klaren wissenschaftlichen oder beruflichen Grund für Medizin haben.

Wer Medizin als zweite Studienrichtung verfolgen möchte, durchläuft ein spezielles Bewerbungsverfahren im Rahmen des Zulassungsverfahrens über Hochschulstart. Die Plätze für Zweitstudierende werden bundesweit koordiniert vergeben – und sie sind stark begrenzt: nur etwa 3 % der Medizinstudienplätze stehen Zweitstudienbewerber:innen zur Verfügung. Diese 3-%-Quote ist bundeseinheitlich in den Studienplatzvergabeverordnungen der Länder festgelegt; hochschulstart.de setzt sie zentral um. Bewerber:innen mit fundierten wissenschaftlichen Gründen oder zwingendem beruflichen Bezug haben hier die besten Chancen – vorausgesetzt, ihre Begründung ist klar formuliert und gut belegt.

Übrigens zum häufigen Missverständnis: Der TMS spielt im Zweitstudiumsverfahren keine Rolle. Die Zulassung erfolgt rein über die sogenannte Messzahl aus deiner Erst-Abschlussnote und der anerkannten Begründungskategorie. Ein TMS-Ergebnis verbessert deine Chancen in der Zweitstudienquote also nicht – wer ausschließlich diesen Weg gehen will, muss den Test nicht nachholen.

Bewerbung für ein Zweitstudium

Der zentrale Anlaufpunkt ist die Plattform hochschulstart.de. Dort registrierst du dich und füllst deinen Antrag online für das Zweitstudium aus. Für Bewerber läuft die Bewerbung nur einmal pro Jahr – für das Wintersemester, meist mit Bewerbungsschluss am 15. Juli.

Wichtig: Du kannst dich nicht für mehrere Studienfächer gleichzeitig als Zweitstudienbewerber:in bewerben – es ist immer eine zielgerichtete Einzelbewerbung. Wie du innerhalb dieser einen Bewerbung deine Wunschhochschulen klug sortierst, erklärt unser Leitfaden zur Hochschulstart-Priorisierung – die Mechanik gilt auch in der Zweitstudienquote.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Bewerbung gehören:

  • Abschlussdokumente des Erststudiums (z. B. Zeugnis, Urkunde)
  • ein detaillierter schriftlicher Antrag, in dem du deinen Grund für ein zweites Hochschulstudium darlegst
  • ggf. ein fachlich begründetes Gutachten
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. Nachweise über berufliche Tätigkeiten

Als Bewerber solltest du dabei besonders vom Studierendensekretariat bzw. Zulassungsausschuss geprüft und bewertet.

Das Punktesystem – So wird deine Bewerbung bewertet

Die Zulassung für Bewerber im Medizin-Zweitstudium basiert auf einem zweistufigen Punktesystem. Der Aufbau dieses Verfahrens beeinflusst deine Aussichten auf einen Studienplatz direkt.

Punkte-Tabelle Medizin Zweitstudium auf einen Blick

BewertungsfaktorKategoriePunkte
Note Erststudium1,0 – 1,54 Punkte
1,6 – 2,53 Punkte
2,6 – 3,52 Punkte
ab 3,61 Punkt
BegründungZwingende berufliche Gründe9 Punkte
Wissenschaftliche Gründe7, 9 oder 11 Punkte
Besondere berufliche Gründe7 Punkte
Sonstige berufliche Gründe4 Punkte
Keine anerkannten Gründe1 Punkt
MaximumNote 1,0 + wissenschaftliche Gründe (Stufe 11)15 Punkte

Wichtig zur Punkte-Obergrenze: Häufig kursiert die Zahl „13 Punkte" als Maximum – das ist nicht ganz richtig. Wissenschaftliche Gründe können in drei Stufen mit 7, 9 oder 11 Punkten bewertet werden; das reale Gesamtmaximum liegt damit bei 15 Punkten (4 + 11). Einige Hochschulen vergeben zusätzlich einen Familien-Wiedereinstiegszuschlag von bis zu 2 Punkten. Belegt wird das z. B. in den Auswahlkriterien Zweitstudium der Universität zu Köln, die das bundeseinheitliche Schema abbilden.

Erfahrungsgemäß werden für einen Medizin-Studienplatz rund 11 – 13 Punkte und für Zahnmedizin etwa 9 – 11 Punkte benötigt – das sind allerdings keine offiziell publizierten Auswahlgrenzen, sondern Richtwerte aus vergangenen Vergaberunden. Die tatsächliche Schwelle schwankt je Bewerberfeld. Die Bewertung erfolgt zweistufig:

  1. Die Note deines ersten Hochschulabschlusses
  2. Die Motivation für das Zweitstudium – je nach Einstufung (z. B. wissenschaftliche oder zwingende berufliche Gründe)

1. Abschlussnote des Erststudiums

Hier bekommst du Punkte wie folgt:

  • Note 1,0 – 1,5 = 4 Punkte
  • Note 1,6 – 2,5 = 3 Punkte
  • Note 2,6 – 3,5 = 2 Punkte
  • Note ab 3,6 = 1 Punkt

Deine Abschlussnote wird also direkt in eine Punktzahl umgewandelt.

2. Anerkannte Begründung für das Zweitstudium

Zusätzlich gibt es Punkte je nach Motiv:

  • Zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte
  • Wissenschaftliche Gründe: 7, 9 oder 11 Punkte (gestaffelt nach Intensität der wissenschaftlichen Notwendigkeit)
  • Besondere berufliche Gründe: 7 Punkte
  • Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte
  • Keine anerkannten Gründe: 1 Punkt

Maximal kannst du also 15 Punkte erreichen (4 + 11) – als Zweitstudienbewerber:in in einem Studiengang mit starker Bewerberlage (wie Humanmedizin) bewegt sich die Zulassungsschwelle erfahrungsgemäß bei rund 11 – 13 Punkten. Wer auf die Stufe „wissenschaftliche Gründe – 11 Punkte" zielt, sollte sein Gutachten und sein Forschungsvorhaben besonders sorgfältig aufbauen.

Medizinstudium Zweitstudium Chancen - Bewirb dich rechtzeitig

Was sind anerkannte Gründe für ein Zweitstudium in Medizin?

Damit dein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, musst du einen nachvollziehbaren und akzeptierten Grund für dein Zweitstudium darlegen. Dabei gibt es klare Kategorien – und jede hat ihre eigene Punktwertung.

Zwingende berufliche Gründe (9 Punkte)

Diese liegen vor, wenn du deinen Wunschberuf nur mit dem Zweitstudium erreichen kannst und dieser eine gesellschaftlich relevante Funktion erfüllt. Beispiele:

  • Ein:e Kriminaltechniker:in will forensische:r Mediziner:in werden.
  • Ein:e Umweltwissenschaftler:in will im Bereich Umweltmedizin forschen und arbeiten. In solchen Fällen solltest du ein Gutachten beilegen, das die Notwendigkeit bestätigt.

Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen (7, 9 oder 11 Punkte)

Hier musst du nachweisen, dass das Zweitstudium für eine wissenschaftliche Tätigkeit notwendig ist – z. B. in der Forschung oder Lehre. Dazu gehören:

  • Ein bereits eingeschlagener wissenschaftlicher Weg im Erststudium (z. B. Promotion)
  • Kombination zweier Studienfächer für ein spezielles Forschungsfeld

Die Bewertung erfolgt in drei Stufen: je deutlicher die wissenschaftliche Notwendigkeit eines Medizinstudiums zusätzlich zu deinem Erststudium ist, desto höher die Stufe. Die Höchststufe (11 Punkte) ist die einzige, mit der ein Gesamtscore von 15 erreichbar wird – sie verlangt entsprechend einen klar dokumentierten Forschungs- oder Promotionsweg, der das Medizinstudium zwingend voraussetzt.

Auch hier ist ein Gutachten von einem Hochschullehrer hilfreich oder sogar notwendig.

Besondere berufliche Gründe (7 Punkte)

Diese gelten, wenn das Zweitstudium dich besonders qualifiziert, aber nicht zwingend notwendig ist. Beispiele:

  • Lehrkräfte, die den Unterricht in medizinischen Fächern anstreben
  • Pflegekräfte, die später ärztlich tätig sein möchten

Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte)

Trifft zu, wenn du zwar einen plausiblen beruflichen Nutzen aus dem Zweitstudium ziehst, dieser aber nicht essenziell ist.

Keine anerkannten Gründe (1 Punkt)

Wenn du keinen klaren Bezug herstellen kannst oder deine Motivation eher persönlich ist (z. B. „Kindheitstraum“), gibt es nur 1 Punkt – das reicht in der Regel nicht aus.

Tipps zur Bewerbung & Nachweiserstellung

Je stärker deine Begründung und je vollständiger deine Unterlagen, desto höher deine Punktzahl und damit deine Zulassungschance. Gerade im Bereich „zwingende“ oder „wissenschaftliche Gründe“ ist ein klarer, gut formulierter Antrag entscheidend.

Begründungsschreiben richtig formulieren

Deine schriftliche Begründung sollte:

  • präzise den beruflichen oder wissenschaftlichen Zusammenhang darstellen,
  • deine Motivation und Qualifikation logisch herleiten,
  • den Nutzen des Zweitstudiums klar begründen (Was willst du später damit tun?),
  • deutlich machen, warum das Ziel ohne Zweitstudium nicht erreichbar ist.

Vermeide allgemeine Aussagen wie „Ich interessiere mich schon immer für Medizin“ – das reicht nicht. Beziehe dich stattdessen auf dein bisheriges Studium, deine Tätigkeiten und konkrete Ziele.

Gutachten & Nachweise

Wenn du dein Zweitstudium mit wissenschaftlichen Gründen rechtfertigst, sollte dein Gutachten diesen Weg klar unterstützen. Es sollte von einer wissenschaftlich qualifizierten Person (z. B. Professor:in oder Promotionsbetreuer:in) stammen und belegen, dass medizinisches Fachwissen für deine wissenschaftliche Arbeit erforderlich ist. Besonders hilfreich ist dabei die Bezugnahme auf konkrete Projekte, Publikationen oder geplante Forschungsschwerpunkte.

Ein wissenschaftliches Gutachten erhöht deine Chancen erheblich – besonders, wenn du wissenschaftliche Gründe angibst. Achte auf:

  • Eine formale Bestätigung durch eine Professorin oder einen Professor
  • Bezug auf deine bisherigen Leistungen (z. B. Forschungsprojekte, Abschlussarbeiten)
  • Klare Darstellung der Notwendigkeit eines Medizinstudiums für deinen wissenschaftlichen Weg

Was tun, wenn die Zulassung nicht klappt?

Die Platzvergabe im Zweitstudium ist sehr selektiv – deshalb solltest du auch Alternativen mitbedenken. Hier sind einige Strategien und Optionen, falls es beim ersten Anlauf nicht klappt:

1. EU-Ausland

Viele Zweitstudienbewerber:innen weichen auf Länder wie Ungarn, Polen, Rumänien oder Tschechien aus. Dort sind:

  • Zulassungen NC-frei, stattdessen Aufnahmeprüfungen oder Auswahlgespräche
  • Studiengänge auf Deutsch oder Englisch verfügbar
  • die Studiengebühren je nach Land sehr unterschiedlich.

Zur Größenordnung (Studienjahr 2025/26):

LandSpracheStudiengebühren pro Jahr
TschechienEnglischca. 16.800 € (z. B. Charles University LF2)
UngarnDeutsch & Englischca. 18.500 – 19.400 € (z. B. Semmelweis Budapest)
PolenEnglischca. 11.200 – 12.600 €
SlowakeiEnglischca. 9.000 – 10.000 €
Rumänien / BulgarienEnglischca. 5.000 – 10.000 €

Eine ausführliche Übersicht zu Studiengebühren, Sprache und Zulassung in den einzelnen Ländern findest du auf dein-medizinstudium.de.

Aber: Du kannst dir die Studienleistungen später anrechnen lassen. Falls du im Ausland mit einem Medizinstudium beginnst, ist es wichtig, die Anerkennung deiner Fachsemester für einen möglichen Quereinstieg nach Deutschland frühzeitig zu klären – sie läuft über die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, wird aber von der aufnehmenden deutschen Hochschule individuell geprüft.

2. Private Universitäten

In Deutschland gibt es mittlerweile einige private Hochschulen für Medizin. Sie haben eigene Aufnahmeverfahren und Voraussetzungen (z. B. Auswahlgespräche, Tests) und vergeben Plätze unabhängig vom Hochschulstart-Verfahren. Bekannte Unis:

Etablierte deutsche Privatunis mit Humanmedizin (Stand 2026):

  • MSH Medical School Hamburg (Staatsexamen, ca. 1.500 €/Monat Vorklinik)
  • Medical School Berlin (MSB) (Staatsexamen)
  • Universität Witten/Herdecke (Staatsexamen, ca. 1.163 €/Monat)
  • HMU Health and Medical University Potsdam (Staatsexamen)
  • HMU Erfurt (Staatsexamen, neuer Standort)
  • Asklepios Campus Hamburg (Staatsexamen, ca. 8.500 €/Semester)
  • Paracelsus Medizinische Privatuniversität Nürnberg (Staatsexamen, ca. 7.950 €/Semester)
  • Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) (Staatsexamen, insgesamt rund 118.000 €)
  • Universitätsmedizin Neumarkt Campus Hamburg (Staatsexamen, 14.900 – 17.400 €/Semester)
  • Kassel School of MedicineAchtung: englischsprachig, Kooperation mit der University of Southampton, Abschluss ist das britische MBChB, kein deutsches Staatsexamen. Für die Approbation in Deutschland ist eine gesonderte Anerkennung über die Landesärztekammer nötig.

Wichtig: Die Bewerbung an einer Privatuni läuft unabhängig vom Hochschulstart-Verfahren. Du kannst dich also parallel zur Zweitstudienquote dort bewerben – das blockiert sich nicht. Mit guter Vorbereitung und einem starken Profil hast du gute Chancen, allerdings solltest du die hohen Studiengebühren einplanen und Konditionen direkt bei der jeweiligen Hochschule prüfen.

3. Widerspruch oder Klage

Wenn du denkst, dass dein Antrag fehlerhaft abgelehnt wurde, kannst du:

  • Widerspruch einlegen (innerhalb der Frist)
  • oder in begründeten Fällen rechtliche Schritte einleiten (Studienplatzklage)

Empfehlenswert ist hierbei die Beratung und Prüfung durch eine auf Hochschulrecht spezialisierte Kanzlei oder eine unabhängige Studienberatung.

4. Erststudium gar nicht erst nötig: Wege ohne perfekten NC

Bevor du den Zweitstudium-Weg gehst, lohnt ein zweiter Blick auf den Erststudien-Pfad: Medizin ohne NC zeigt, an welchen Unis ein schwächeres Abi durch TMS, Auswahlgespräche oder Zusatzleistungen komplett kompensiert werden kann. Berechne deine Chancen mit dem NC-Rechner aus und sieh direkt, welche Hochschule mit deinem konkreten Schnitt + TMS-Ergebnis realistisch in Reichweite liegt. Wer durch besondere persönliche Umstände betroffen ist (Krankheit, soziale oder familiäre Härte), kann zusätzlich zur Zweitstudienbewerbung einen Härtefallantrag stellen – der läuft über eine eigene Quote und schließt die Zweitstudienquote nicht aus.

Den vollständigen Überblick über das Erststudien-Bewerbungsverfahren – Fristen, Quoten, Strategien – findest du in unserem Bewerbung Medizinstudium 2026/27 Leitfaden.

Wie du auch mit einem schwächeren Abi durch einen starken TMS zum Medizinstudienplatz kommst, zeigt Medizin trotz schlechtem Abitur.

Lerne an Privat Universitäten oder im Ausland

Fazit – Mit Strategie und starkem Grund ins Zweitstudium Medizin

Ein Zweitstudium ist kein Spaziergang, aber auch kein unerreichbarer Traum. Wer einen stimmigen Grund hat, diesen gut belegen kann, und bereit ist, Zeit und Mühe in die Bewerbung zu stecken, hat realistische Chancen – auch bei stark begrenzten Plätzen.

Wichtig sind:

  • Ein möglichst guter Abschluss im Erststudium
  • Eine durchdachte, klar formulierte Begründung
  • Frühzeitige Planung und vollständige Unterlagen

Ob du aus wissenschaftlichem Interesse, beruflicher Notwendigkeit oder persönlicher Motivation ein Zweitstudium anstrebst – mit der richtigen Strategie kannst du diesen Weg erfolgreich gehen.

Häufige Fragen zum Zweitstudium in Medizin

Zählt ein Bachelor auch als Erststudium?

Ja. Ein Bachelorabschluss, z. B. in Biologie oder Gesundheitswissenschaften, gilt als abgeschlossenes Erststudium – du bist damit Zweitstudienbewerber:in.

Muss der Abschluss in Deutschland erfolgt sein?

Ja. Nur ein an einer Hochschule in Deutschland erworbener Abschluss führt offiziell zum Status „Zweitstudium“. Abschlüsse aus dem Ausland führen meist zu einer Bewerbung als „Erststudienbewerber:in“.

Kann ich mich parallel auf andere Studiengänge bewerben?

Nein. Du kannst dich nur für ein Zweitstudium pro Bewerbungsrunde über hochschulstart.de bewerben. Für weitere Fächer müsstest du das reguläre Verfahren nutzen (ggf. als Erstbewerber:in).

Welche Chancen habe ich mit 7 Punkten?

Das hängt stark vom Bewerberfeld und der Anzahl qualifizierter Bewerber ab. Erfahrungsgemäß bewegen sich die tatsächlichen Auswahlgrenzen bei rund 11 – 13 Punkten für Medizin und 9 – 11 Punkten für Zahnmedizin – das sind allerdings keine offiziell publizierten Schwellen, sondern Richtwerte aus vergangenen Vergaberunden. Mit 7 Punkten bestehen realistische Chancen nur in schwächeren Jahren oder bei kleineren Standorten.

Wie viele Studienplätze gibt es für Zweitstudienbewerber:innen?

In der Regel werden circa 3 % der Studienplätze pro Studiengang für Zweitstudierende reserviert. Das sind je nach Hochschule und Fach zwischen 1 und 10 Plätze – deutschlandweit also ein sehr kleiner Anteil.

Wie belege ich wissenschaftliche Gründe für mein Zweitstudium?

Du solltest darlegen, dass das Studium wissenschaftlich notwendig ist – z. B. für eine geplante Forschungskarriere oder Lehrtätigkeit. Wichtig ist ein Gutachten, das deinen wissenschaftlichen Weg unterstreicht – z. B. eine begonnene Promotion oder Forschungsvorhaben, die das neue Studium zwingend erfordern.

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